AGB

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Reinigungs-, Vertrags- und Bezahlbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Reinigungsbetrieb Marco Grguric & Marina Berners GbR, vertreten durch den/die Geschäftsführer/in:

Herrn Marco Grguric
Marina Berners
Heimannstr. 30
46240 Bottrop

Telefon: 02041 / 3088145
Fax: 02041 / 3088141
E-Mail: info@ho-ge.info

(im Folgenden kurz Ho-Ge) und ihren Privat- und Geschäftskunden (im Folgenden kurz Kunde).       
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.       
     
Privatkunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.       
     
Geschäftskunde ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Allgemeine Bedingungen

  1. Vertragsschluss
    1. Ein Dienstleistungsvertrag kann unter folgende Punkte geschlossen werden.
     - Mündlich (per Telefon oder bei einem Gespräch)  
     - Schriftlich (Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung per Post, Fax oder
     E-Mail).
  2. 2. Der Kunde willigt den Dienstleistungsvertrag zu, indem dieser unterzeichnet oder bei    mündlicher Absprache die bei der ersten Reinigung beginnt.      
    3. Bei beide Vertragsabschlüsse gelten diese AGB.      
  3. Lagerung
    1. Die Firma Ho-Ge behält sich vor, Materialien sowie, Putzlappen, Reinigungsmittel,  Möpe, Mopstange, Eimer, Mülltüten und Staubsauger nach Absprache mit dem Kunden  bei ihm zu lagern.      
    2. Eingelagerte Materialien, die beim Kunde eingelagert sind, bleibt Eigentum der Firma  Ho-Ge.      
    3. Die Lagerstätte ist von beiden Parteien so zu verschließen, dass Unbefugte keinen  Zutritt haben.      
    4. Bei unbefugte Entnahme von Materialien haftet der Kunde im vollen Umfang und muss  der Firma Ho-Ge dafür entschädigen.      
    5. Für Schäden bei unsachgemäße Anwendung, bei unbefugte Entnahme, kann die Firma  Ho-Ge nicht belangt werden und der Kunde haftet für alle anfallende Schäden beider  Parteien.      
    6. Der Kunde darf ohne Zustimmung von Ho-Ge, die Materialien nicht verpfänden oder  diese zur Sicherung übereignen.        
    7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter,  hat der Kunde, die Firma Ho-Ge unverzüglich zu benachrichtigen.      
    8. Auf Verlangen hat der Kunde, die Materialien sofort herauszugeben, bei nicht  Beachtung, kann die Firma Ho-Ge, dem Kunde diese in Rechnung stellen.      
    9. Die Firma Ho-Ge räumt auf Verlangen vom Kunden, das Ihnen zugewiesene Lager.      Reicht die Räumung nicht zum nächsten Einsatz, so kann die Firma Ho-Ge, dem Kunde  die An- & Abfahrt in Rechnung stellen.      
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.
    2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine  abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende  Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.       
    3. Der Kunde kann eine Reinigungseinheit 24 Stunden vor Ausführung kostenlos  stornieren. Fällt die Stornierung unter den 24 Stunden, so kann die Firma Ho-Ge nach  eigenen Ermäßen, eine An- und Abfahrtpauschale von 9,00 € erheben.       
    4. Ist die Firma Ho-Ge bereits beim Kunde und die Reinigungseinheit findet nicht statt, so  wird dem die volle Reinigungseinheit in Rechnung gestellt.
  5. Gewährleistung
    1. Der Kunde hat 24 Stunden nach der letzten Reinigung (ein Werktag) einen  Nacherfüllungsanspruch, wenn die Reinigung nicht ordnungsgemäß von der Firma Ho-  Ge ausgeführt wurde.      
    2. Die Firma Ho-Ge muss dem Kunden den Nacherfüllungsanspruch nachkommen, wenn  der nachweislich eine Beanstandung durch Bild oder Videoaufnahme (z. B. Handy)    zeitnah (siehe 5.1) vorweisen kann.      
    3. Der Nacherfüllungsanspruch kommt nicht zustande, wenn der Kunde sich erst nach  den 24 Stunden (ein Werktag) nach der letzten Reinigung bei der Firma Ho-Ge meldet.
     Hierbei kann die Firma Ho-Ge nach eigenen Ermäßen handeln.      
    4. Besteht der Kunde auf eine Nachreinigung, obwohl der Nacherfüllungsanspruch  verfallen ist, fällt diese Reinigungseinheit als Sonderreinigung aus und wird mit 50 %    Aufschlag in Rechnung gestellt.       
  6. Haftung
    1. Der Kunde hat einen Schadensersatzanspruch, wenn er nachweislich beweisen kann,  dass ein Schaden, durch unsachgemäßeres Auftreten der Firma Ho-Ge zustande  gekommen ist.      
     Hier gilt wieder die Regelung  (5.1 Gewährleistung) nach der letzten Reinigungseinheit.   2. Der Kunde hat sein Objekt, so zu führen, dass kein Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,  wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Firma Ho-Ge  besteht.     
    3. Sollte Punkt 6.2 von dem Kunden nicht gewährleistet sein, so haftet der Kunde alleine  für alle Schäden zu 100 %.      
  7. Kosten
    1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben,      kann der Kunde Kostengrenzen setzen.      
    2. Verbindliche Kostenvoranschläge (Angebote) werden nur auf ausdrückliche  Anforderung durch die Firma Ho-Ge erstellt.      
    3. Ergibt sich während der Reinigung, dass die zu erwartenden Kosten der Reinigung die  unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich  vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reinigen Sache stehen, werden wir den  Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren.
     Gleiches gilt für Mehrarbeit, die wir erst bei der Reinigung feststellen und die  bislang nicht vom Umfang des Reinigungsauftrages umfasst waren.      
    4. Bei der Berechnung der Reinigung, sind die Preise für Verbrauchsmaterialien sowie die  Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Abfahrt jeweils gesondert auszuweisen.  Wird die Reinigung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages (Angebot)  ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag (Angebot), wobei  nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.       
  8. Beendigung
    1. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und    Kosten, einschließlich der Aufwendungen für ihn extra bestellte und bereits beschaffte    Verbrauchsmaterialien, zu bezahlen.
    2. Die Kündigungsfrist liegt bei drei Monate, kann nach Absprache verkürzt werden.
     Bei Verkürzung, muss der Kunde mit einem minimalen Aufschlag rechnen.     
     
  9. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am  Ort der Reinigung zu sorgen.       
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie (z. B. für Staubsauger)  einschließlich der erforderlichen Anschlüsse (Wasserhahn) auf seine Kosten  bereitzustellen.       
    3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Firma Ho-Ge  berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Beschaffung  vorzunehmen.       
    4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.       
  10. Frist für die Ausführung der Reinigung
    1.
    Die Angaben von der Firma Ho-Ge über die Reinigung, beruhen auf Schätzungen und    sind unverbindlich.      
     
    2. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen sowie bei behördlichen  Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche  Fristen angemessen.      

 Stand Jan. 2022

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Firma Ho-Ge ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Die hier gestellte AGB darf weder kopiert noch vervielfältigt werden noch an anderer Stelle verändert oder unverändert zum Einsatz kommen.
Addresse

Grguric & Berners GbR                   Heimannstr. 30 
46240 Bottrop

Kontakte

E-Mail: info@ho-ge.info                  
Tel:  + (49) 2041 3088145
Fax: + (49) 2041 3088141